Praktika an Schulen
Alle Praktika müssen im Vorfeld mit den Schulen abgesprochen und von den Schulen genehmigt werden. Vor Beginn des Praktikums ist bei den Schulen die Verschwiegenheit und ein ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Die entsprechenden Formulare liegen den Schulen vor. Eine Genehmigung durch das Schulamt ist nicht erforderlich.
Das Orientierungspraktikum im Rahmen des Lehramtssudiums ist in der Regel vor Beginn des Studiums zu absolvieren.